Was ist Einwilligungsmanagement?
Was muss Einwilligungsmanagement leisten?
Eine wirksame Einwilligung ist nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO freiwillig, für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegeben – durch eine Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung. Vorangekreuzte Kästchen genügen nicht. Der Verantwortliche muss die Einwilligung nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO), und die Person kann sie jederzeit widerrufen; der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Für Kampagnen folgt daraus: Einwilligungen gelten je Zweck und je Kanal. Eine Einwilligung in E-Mail-Werbung erlaubt keine SMS. Briefwerbung stützen viele Unternehmen auf das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); dann ist der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO zu beachten – danach dürfen die Daten nicht mehr für Direktwerbung verarbeitet werden.
Gutes Einwilligungsmanagement prüft deshalb nicht nur beim Import, sondern vor jedem einzelnen Versand. Es versioniert Einwilligungstexte, speichert Zeitpunkte und Quelle und setzt Widerrufe sofort über alle Kampagnen und Kanäle um.
Marlene Hoffmann, 58, hat der Bank erlaubt, ihr Briefe zu schicken, aber keine E-Mail-Einwilligung erteilt. Die Wiederanlage-Journey wählt deshalb automatisch den Brief. Widerspricht sie später der Werbung, stoppen alle laufenden Journeys, und sie tritt in keine neue Werbekampagne ein.
Abgrenzung
| Begriff | Unterschied |
|---|---|
| Cookie-Banner / Consent-Management-Plattform | regelt Einwilligungen für Cookies und Tracking auf der Website (§ 25 TDDDG) |
| Präferenzcenter | Oberfläche, in der Kunden Themen und Kanäle wählen – ein Teil des Einwilligungsmanagements |
| Sperrliste | enthält nur Ausschlüsse, keine Einwilligungen mit Nachweis |
So bildet es die PBM Kampagnenplattform ab
Einwilligung wird pro Kanal vor jedem Versand geprüft; Opt-in und Opt-out werden dokumentiert; ohne E-Mail-Einwilligung greift der Kanal-Fallback auf den Brief; ein Widerruf hält laufende Journeys sofort an und sperrt den Wiedereintritt.
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